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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG

1.) Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten sowohl für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wie auch ins Ausland.
Alleiniger Vertragspartner ist die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG, nachfolgend „Autoservice Keck & Selzer “ genannt.
Der Vertrag wird nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, welche Vertragsbestandteil werden. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag stehen. Gleichgültig ist, ob ein Vertrag bzw. eine Lieferung Auslandsbezug aufweist.
Sollten die nachfolgenden AGB über eine bestimmte Problematik keine abschließende Regelung festlegen, so ist nachrangig allein das deutsche Recht anwendbar. Dies gilt auch für Verträge / Lieferungen mit Auslandsbezug. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts finden – soweit möglich – keine Anwendung.

2.) Vertragsschluss
Ein Vertrag wird geschlossen wenn der Kunde die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG mit der Durchführung von Arbeiten an seinem Fahrzeug beauftragt

3.) Zahlungsbedingungen
a) Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen, die auf dem Auftrag des Unternehmens Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Kunden ersichtlich sind. Es gelten keine anderweitigen Abreden zwischen den Parteien.
b) Ein Warenversand erfolgt nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme. Nachnahme ist nur in Deutschland gegen Nachnahmegebühr möglich. Hinzukommen bei Warenversand Versandkosten.
c) Bei Nachnahme – Vereinbarung ist die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, vor Auslieferung der Ware eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4.) Liefertermin, Verzug, Leistungs- und Nachfrist
a) Die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG verspricht, die beauftragte Leistung ab Vertragsschluss schnellstmöglich zu erbringen.
b) Die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG gerät in Verzug, wenn der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine Mahnung ausspricht und dem Kunden vorher oder nachher keine Verlängerung der Lieferfrist mitgeteilt worden ist. Die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG kann eine Verlängerung der Lieferfrist um 3 Werktage verlangen. Beginn der Fristverlängerung ist der ursprünglich zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermin.
c) Falls der Kunde der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG eine Nachfrist zur Leistung setzen möchte, sind im Rahmen des rechtlich Zulässigen Nachfristen ausgeschlossen, die kürzer als 3 Werktage sind.

5.) Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags bleibt die bestellte Ware im Eigentum der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG. Des Weiteren ist die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG bis zur vollständigen Bezahlung im Sinne des Pfandrechts berechtigt das Fahrzeug einzubehalten. Ausnahmen gelten nur in gesetzlich vorgesehenen Sonderfällen, wenn andernfalls dem Kunden unverhältnismäßige Nachteile entstehen.
b) Vor vollständiger Bezahlung hat der Kunde gegenüber der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG in Bezug auf das Fahrzeug alle Pfändungsmaßnahmen und Besitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

6.) Allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz – Haftungsausschluss
a) Dem Kunden ist bei Bestellung bekannt, dass der Einsatz eines Tuning – Chips, der Tuningbox oder anderer leistungsverändernder Maßnahmen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und sein getuntes KfZ nicht im Straßenverkehr benutzt werden darf, bevor nicht eine technische Abnahme durch den TÜV herbeigeführt worden ist. Eine Fahrzeugnutzung im öffentlichen Straßenverkehr ohne allgemeine Betriebserlaubnis kann u.a. zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
b) Vor Benutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr hat der Kunde daher in seinem eigenen Interesse die technischen Veränderungen dem TÜV anzuzeigen, eine Abnahme und anschließend noch eine Deckungszusage seiner Versicherung abzuwarten. Die hierfür evtl. erforderlich werdenden Kosten trägt der Kunde. Ebenfalls trägt der Kunde das Erfolgsrisiko für technische Abnahme und Deckungszusagen. Die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG hat gegenüber dem Kunden nur die Verpflichtung übernommen, ein Tuning / eine Umbaumaßnahme durchzuführen, welches regelmäßig bei Fahrzeugen des vom Kunden bezeichneten Typs eine Leistungsveränderung herbeiführen kann. Die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG hat nicht die Verpflichtung übernommen, ein Tuning zu liefern, das eine Beschaffenheit aufweist, die TÜV – Abnahme und Versicherungsschutz sicherstellt. Eine solche Beschaffenheitsvereinbarung wäre der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG auch gar nicht möglich, da die individuellen Fahrzeugmerkmale des Kundenfahrzeuges für TÜV – Abnahme und Versicherungsdeckung wesentlich mitentscheidend sind.
c) Die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Fahrzeugbetrieb eines getunten Fahrzeuges ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und/oder ohne Versicherungsschutz entstehen.

7.) Sonstige Haftungsregeln / Mängelgewährleistung / Vertragspflichten
a) Jegliche Haftung der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG wegen Verletzung einer vertraglichen Pflicht ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.                                                                                                                                                                                                    b) Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB sind, gilt zusätzlich folgende Bestimmung: Im Falle grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen ist die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG von der Haftung befreit.              c) Der Kunde übernimmt die Nutzung des getunten Fahrzeuges auf eigenes Risiko. Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG hat nur die vertragliche Pflicht, ein Tuning durchzuführen, das in der Regel bei Fahrzeugtypen, welche der Kunde bei der Auftragsannahme angibt, eine Leistungssteigerung bewirken kann. Sofern keine schriftliche abweichende Vereinbarung geschlossen wird, besteht somit zwischen den Parteien die Beschaffenheitsvereinbarung, dass die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG nur ein Tuning von solcher Beschaffenheit zu liefern hat, das im Regelfall bei dem angegebenen Fahrzeugtyp eine Leistungsveränderung bewirken kann. Der Regelfall bemisst sich ausschließlich an einem intakten Neufahrzeug und der Anwendung eines Messverfahrens der dynamischen Leistungsmessung eines objektiven Sachverständigen bei einer Umgebungstemperatur von 20° Celsius.

Die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG kann nämlich aufgrund der Tatsache, dass fast jedes Gebrauchtfahrzeug über besondere technische Eigenheiten oder Defekte verfügt und die individuellen Besonderheiten des Kundenfahrzeuges nicht erkennbar sind, keine Haftung dafür übernehmen, dass sich das Tuning auch im Fahrzeug des Kunden nur positiv auswirkt.
Es ist nicht auszuschließen, dass beispielsweise aufgrund besonderer technischer Voraussetzungen im Kundenfahrzeug eine Unverträglichkeit der Fahrzeugtechnik mit dem Tuning auftreten kann. Für solche Schäden, die aus dem Tuning an anderen Fahrzeugteilen entstehen, ist die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG deshalb von der Haftung befreit. Entsprechendes gilt für solche Schäden, die mittelbar oder unmittelbar aus der Benutzung des Fahrzeugs entstehen: Beispielsweise kann durch das Abrufen des erhöhten Leistungspotentials der Ölverbrauch des Fahrzeuges um bis zu 30 % ansteigen.
d) Aus denselben Erwägungen ist die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG auch von der Haftung für solche Schäden befreit, die nach Durchführung des Tunings an sonstigen Rechtsgütern des Kunden oder von Dritten entstehen. Die Verpflichtungen der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG beschränken sich durch vertragliche Vereinbarung auf das Tuning von Fahrzeugen, welches eine Beschaffenheit aufweisen, die regelmäßig bei Fahrzeugen bestimmten Typs eine Leistungsveränderung herbeiführen kann.
e) Gewährleistungsansprüche des Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB ist, beschränken sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf einen Nacherfüllungsanspruch. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung vorbehalten.
f) Gewährleistungsansprüche des Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB ist, erleichtern sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Gegenüber Verbraucherkunden im Sinne des § 13 BGB gilt eine Verjährungserleichterung von zwei Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
g) Sollte sich im Rahmen eines Gewährleistungsbegehrens herausstellen, dass das Tuning nicht mangelhaft im oben bezeichneten Sinne gewesen ist, so hat der Kunde die Kosten zu tragen, die sich aus der Sachbearbeitung ergeben. Dazu gehört auch die technische Überprüfung des Fahrzeuges.
h) Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde Veränderungen an dem Fahrzeug vornimmt, die nicht im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Einbau und der ordnungsgemäßen Bedienung stehen. Hierzu zählen insbesondere technische Diagnosemaßnahmen und mechanische Einwirkungen auf die Ware. Als nicht ordnungsgemäße Bedienung sind auch solche mechanischen Einwirkungen zu verstehen, die im Rahmen von Motorsportveranstaltungen oder ähnlichen Situationen der Überbeanspruchung auftreten. Möchte der Kunde sein Fahrzeug hierfür verwenden, so sollte er im eigenen Interesse ein Tuning erwerben, das eine Beschaffenheit aufweist, die für solche Situationen geeignet ist. Setzt der Kunde sein getuntes Fahrzeug dennoch bei Motorsportveranstaltungen oder ähnlichen Situationen der Überbeanspruchung ein, so kann er keine Gewährleistungsansprüche gegen die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG herleiten, da zwischen den Parteien keine Warenbeschaffenheit vereinbart worden ist, die für solche Einsätze notwendig ist.

8.) Verlust der Fahrzeuggarantie
Durch das Tuning erlöschen regelmäßig Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das getunte Fahrzeug. Hierfür kann der Kunde die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG nicht in Regress nehmen.

9.) Erhöhter Bedarf an Schmierstoffen und Materialverschleiß
Durch das Abrufen der Mehrleistung kann sich der Bedarf an Schmierstoffen um bis zu 30 % erhöhen. Ebenfalls kann sich dann auch der Verschleiß an den Fahrzeugteilen erhöhen, da diese einer erhöhten Motorleistung ausgesetzt sind.

10.) Haftungsausschluss für fremde Links
Sofern die Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG auf Ihren Internet-Seiten auf andere Seiten im Internet verweist, gilt: Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG distanziert sich deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter und macht sich deren Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

11.) Aufrechnung
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich.

12.) Allgemeine Bestimmungen
a) Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrages ist nur das deutsche Recht anwendbar. Dies gilt auch für Verträge mit Auslandsbezug, insbesondere dann, wenn der Kunde die fremdsprachige Ausgabe der Homepage zur Bestellung verwendet hatte.

b) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

13.) Gerichtsstand
Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB ist und es im Rahmen der §§ 38 ff. ZPO möglich ist, wird als Gerichtsstand für das Rechtsverhältnis zwischen der Autoservice Keck & Selzer Salzgitter GmbH & Co. KG und dem Kunden sowie die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten 38259 Salzgitter vereinbart. Im Übrigen gelten die Regelungen des deutschen Rechts.

14.) Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so gilt an deren Stelle eine solche Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die übrigen Regelungen werden von einer solchen Unwirksamkeit nicht berührt.